Zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern!
Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, kann jeder, der seit August 2000 Arbeiten an seinem Trinkwassseranschluss durch den Wasserversorger durchführen ließ, eine womöglich zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.
Hintergrund ist, dass für Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen der ermäßigte Steuersatz von 7% Gültigkeit hat, und nicht — wie normalerweise angesetzt — 16% bzw. später 19%.
Grundsätzlich sind alle Trinkwasser-Neuanschlüsse sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten von der nun bestätigten fälschlichen Besteuerung betroffen. Ob dies auch in Ihrem individuellen Fall zutrifft, kann Ihnen der Wasserversorger — z.B. in Remscheid die EWR — mitteilen.
geschrieben von: DR